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Schlagwort: T-Shirts

Regelerweiterung: Regel 4 — Ausrüstung der Spieler

Regel 4 lautete bislang:

Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen:

  • Hemd oder Trikot mit Ärmeln – wird ein Unterleibchen getragen, muss die Farbe
    der Ärmel mit der Hauptfarbe der Ärmel des Hemds oder Trikots übereinstimmen
  • Hose – werden Unterziehhosen getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der
    Hosen übereinstimmen
  • Strümpfen
  • Schienbeinschützern
  • Fußballschuhen

Neu ist folgende Regelung:

  • T-Shirts mit Nennung des gerade erreichten sportlichen Zieles dürfen nur getragen werden, wenn justament eine Meisterschaft, ein Pokalsieg oder ein Europapokalsieg errungen wurde. Tragen Spieler einer Mannschaft, welche lediglich ein Halbfinale oder noch frühere Runden erfolgreich bestritten hat, derart gestaltete T-Shirts, so ist unbesehen der Verantwortlichkeit für diese Aktion die gesamte Mannschaft fortan als stillos und vor allem sich der geringen Tragweite ihres mickrigen sportlichen Erfolges nicht bewusst seiend zu bezeichnen.

Diese wichtige Regeländerung tritt sofort in Kraft, um weiteren Schaden in Bezug auf die Ernstnehmbarkeit des Fußballsports und vor allem der ihn Ausübenden abzuwenden.

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