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Epochal dehnbarer Kautschuk

Noch jede gut durchdachte Machtbewahrungsorganisation bemüht sich um eine juristische Legitimierung ihres willkürlichen Handelns, auch wenn noch so durchschaubar ist, dass man unter den verwendeten Paragraphen gleichzeitig alles und nichts verstehen könnte. Wehrkraftzersetzung, achnee, dann schreit man hier gleich wieder, ich würde den DFB mit den Nazis gleichsetzen, tu ich natürlich nicht, weil ich hier nichts verharmlosen will.

Also keine Wehrkraftzersetzung, sondern Staatsbürgerkunde. Achnee, dann schreit man hier gleich wieder, ich würde den DFB mit der Stasi gleichsetzen, tu ich natürlich nicht, weil ich hier nichts verharmlosen will.

Nun gut, dann halt die Analogie zur FIFA, die ihre eigenen Angelegenheiten im Euphemismus der „eigenen Familie“ bewältigen möchte.

Es gibt einen Paragrafen 9 in der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes. Dort heißt es, dass man sich „eines unsportlichen Verhaltens“ schuldig macht, wenn man sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend verhält.

Dass sich im Laufe der Zeit ändert, was als obszön anstößig oder auch nur als provokativ empfunden wird, ist ja gut und richtig, denn solche Gesetze oder Regeln bzw. deren Auslegung ist ja mit gutem Grund nicht starr, sondern an die Umstände der Zeit angepasst.

Dass die Auslegung aber undurchschaubar und intransparent stets nach gusto geändert werden kann, öffnet Verschwörungstheorien das Tor und macht das Gefühl, bei der Rechtssprechung des DFB in guten Händen zu sein, unmöglich.

3 Kommentare

  1. moldo moldo

    es heißt ja nicht umsonst „vor Gericht, auf hoher See und vorm DFB bist Du in Gottes Hand“.

  2. sternburg sternburg

    Man kann das übrigens hier (leider – wie immer – nicht zitierbar) selber nachlesen, wenn man sich nicht auf die Einschätzung des Herrn vom Stein verlassen möchte. Und abgesehen von der an Hirnrissigkeit kaum zu überbietenden Teilformulierung “..wer sich politisch verhält“ ist der (gesamte) § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sicherlich ausdifferenzierter formuliert als die Regelungen so manch anderer Personenzusammenschlüsse. „Provokativ beleidigend“. Da kann man m.E. nicht meckern.

    Ob die Auslegung stets oder überhaupt nach Gusto geändert wird, werden wir, solange die Entscheidungen des DFB-Kontrollausschuss oder wenigstens die Urteile des DFB-Sportgerichts nicht veröffentlicht werden, wohl nicht beurteilen können. Da ist man z.B. beim CAS deutlich weiter.

    Aber ich schweife ab. „Judas“ halte ich persönlich übrigens im konkreten Fall für keine Beleidigung, sondern für eine (gerade noch) zulässige Meiningsäußerung. Im Vordergrund steht in meinen Augen nicht die Schmähung der Person, sondern Kritik an deren konkreten Verhalten. Ich würde Geld darauf setzen, dass Neuer den Plakathalter, selbst wenn er das wollte, in Deutschland weder vor einem Straf- noch vor einem Zivilgericht erfolgreich belangen könnte. Auch wenn es für den Plakathalter vor letzteren nach meiner Erfahrung sicherlich ratsam wäre, sich anständig anwaltlich vertreten zu lassen und, nunja, ein wenig Geduld aufzubringen.

  3. sternburg sternburg

    Richtig so. „DFB-Sp0rtgericht“ hätte ich auch in den Spam-Filter gesetzt. :)

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