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Hoffenheim straffrei im Tröten-Skandal

Wobei der viel größere Skandal aus der seit heute feststehenden Straffreiheit besteht, die Tröterei ist da zu vernachlässigen.

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts das Ermittlungsverfahren eingestellt, das gegen einen Angestellten des Vereins 1899 Hoffenheim nach dem Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 13. August 2011 eingeleitet worden war.

(…)

Wie Nachreiner weiterhin ausführt, hätten die Ermittlungen des Kontrollausschusses und der Staatsanwaltschaft keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass Hoffenheimer Verantwortliche von der Beschallungsaktion wussten beziehungsweise in irgendeiner Weise an ihr beteiligt gewesen seien.

via Gegengeraden-Gerd

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch kein Verantwortlicher davon wusste oder daran in irgendeiner Weise beteiligt war, dass ein St.-Pauli-Fan einen Becher werfen würde. Und dieser tat das nur einmal, nicht wiederholt. Zum Beispiel.

Der Zufall, dass diese Entscheidung an einem Tag publik wird, an dem ganz andere Themen bezüglich Hoffenheim die Schlagzeilen (des Sportteils) beschäftigen, mag hoffentlich nur ein solcher sein.

Ich wünschte mir dennoch heftiges Skandalisieren einer solchen Farce. Straffreiheit für wiederholtes planmäßiges Eindringen in den Innenraum und Betreiben einer technischen Anlage.

Sollte man den DFB nicht mit Protestnoten überschwemmen?

26 Kommentare

  1. Markus Markus

    Hm. Wussten eigentlich die Kieler Verantwortlichen, was ihre Spieler da singen würden? Also, mit dem Argument lässt sich was machen.

  2. Reinhold Reinhold

    Das ist doch unsachlich. Die entscheidende Begründung für die Einstellung des Verfahrens wurde hier ausgelassen:

    „Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, die ihr Verfahren ebenfalls eingestellt hat, wurde mittels eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen, dass die Stadionbesucher durch die Beschallungsanlage nicht gesundheitlich beeinträchtigt worden sind. Dazu war die Anlage von vorn herein nicht geeignet.“ (Quelle: ebd.)

    Dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Heidelberg angezweifelt werden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber wenn die verkündet, dass das Ding unschädlich ist, und der DFB keine eigenen Untersuchungen dahingehend anstellt, bleibt dem DFB doch gar nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen.

  3. Besonders schön der Freud’sche Verschreiber aus der Begründung der DFB-Sportgerichtsbarkeit:

    „Der Mitarbeiter hatte im Sinsheimer Stadion eine Beschallungsanlage installiert und betrieben, um Schmähgesänge in Richtung des Hoffenheimer Präsidenten Dietmar Hopp zu unterbinden.“

    Irgendwas haben wir wohl verpasst.

  4. Reinhold, für die Frage der Bestrafung innerhalb der Regeln des DFB ist die juristische Bewertung der Angelegenheit durch offizielle Gerichte zwar nicht irrelevant, aber nicht maßgeblich.

    Niemand hat phyischen Schaden genommen, also stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Der DFB hat hier völlig andere Grundlagen, dieses Verhalten zu sanktionieren. Dieser „Sportgerichtsbarkeit“ unterwerfen die Teams sich, wenn sie an diesem Ligabetrieb teilnehmen, und dabei wird mit zweierlei Maß gemessen, das ist der Vorwurf.

    Dass die TSG selbst ihren Tweet zu diesem Thema erst um 19.50h absetzt, siehe hier, ist übrigens auch ganz sicher nur ein Zufall. Wenn die normalen Redaktionen schon im Feierabend sind, und der übrige Tag voll war mit Babbel vs Stanislawski, kann das schon mal untergehen. Kann es ja tatsächlich, klar. Aber.

    Ja, Carsten, schöner Freud’scher Verformulierer beim DFB.

  5. moldo moldo

    das wird etwas sein, an das man sich in einigen Jahren, wenn dieses Kunstgebilde vom Tropf weg und vertrocknet ist, erinnern wird: „Damals als sie in Hoppenheim ..“. Die TSG 1899 hat jetzt endlich mal Geschichte geschrieben. Das muss man anerkennen.

  6. […] Die Fundstücke sind das Ergebnis einer semi-intensiven, zehnminütigen Suche in eben jenem PDF. Sicherlich lassen sich weitere Unklarheiten und mögliche Verstöße finden. Mir persönlich reicht das aber schon aus, um eine Nachfrage per elektronischem Brief an den Deutschen Fußball-Bund zu richten. Wer das ähnlich sieht, sollte es mir gleichtun und den DFB “mit Protestnoten überschwemmen“. […]

  7. Ich hab mal versucht, mich dieser unsäglichen Geschichte über die Hintertüre „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesligaspielen“ im Rahmen der DFB-Durchführungsbestimmungen zu nähern: http://stadioncheck.de/?p=5574

    Ansonsten kann ich dem Trainer nur zustimmen – schreibt dem DFB, wenn ihr mit dieser Posse nicht einverstanden seid.

  8. Reinhold Reinhold

    Dass die staatsanwaltliche Untersuchung nicht maßgeblich ist, ist völlig klar, aber dass sie überaus relevant ist, so lange der DFB keine eigenen Untersuchungen anstellt, auch. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft endeten im Übrigen nicht mit der Feststellung, niemand habe physischen Schaden genommen, sondern mit der Aussage, das Gerät sei unschädlich. (so es das wirklich verwendete war, es wurde ja von früheren Bundesligaspielen von einem ähnlich aussehenden aber bedeutend leiseren Gerät berichtet)

    Mit den Durchführungsbestimmungen habe ich mich nicht auseinander gesetzt, weil es in dem Verfahren gegen eine Person und nicht gegen den Verein ging. Der Mitarbeiter selbst ist wahrscheinlich nciht für die Durchführungsbestimmungen hatbar zu machen.

    Wann die TSG den Tweet absetzt, bleibt ihr überlassen, wenn sie es nicht als Erfolg werten würde, hätte sie es genauso gut über keinen öffentlichen Kanal berichten können, nicht zuletzt wurde ja gegen den Verein anscheinend nie ermittelt.

  9. sternburg sternburg

    Bitte vermischt das nicht. Die StA prüft einen Verstoß gegen Strafgesetze (die eine oder andere weitere Behörde gegebenenfalls gegen weitere, auch bußgeldbewehrte, Normen). Wenn die Anlage keinen Körper gefährden konnte, dann liegt keine Körperverletzung vor, punkt. Nötigung läge noch nahe. Aber grundsätzlich kann ich schon verstehen, dass man – immer vorausgesetzt, die manigfaltigen gemeldeten Gehörtraumata waren tatsächlich Legenden oder anderen Ursprungs – dies als nervend, aber nicht als strafwürdig einordnet.

    Das DFB-Sportgericht prüft den Verstoß gegen Spielordnung und Ligastatut (§§ 2, 3 Rechts- und Verfahrensordnung DFB, § 12 Spielordnung Ligaverband).

    In § 13 Anhang VI Ligastatut heißt es (analog zu der von Jens gefunden Regelung): „Im Stadion eingesetzte mobile Beschallungsanlagen müssen sowohl vom Stadionsprecher als auch über die Vorrangschaltung der Polizei abgeschaltet werden können.“ Dabei gilt: „Der Verein ist für das Verhalten aller Personen verantwortlich, die in seinem Auftrag bei der Organisation der Bundesspiele mitwirken.“ (§ 2 Nr 2 Anhang VI Ligastatut).

    Interessanter dürfte allerdings folgender Auszug aus der Richtlinie zur Spielordnung (Teil des Ligastatuts) sein:

    „8. Stadionbeschallung und Anzeige-/Videotafeln
    1. Der Einsatz von Beschallungsanlagen sowie Anzeige- und Videotafeln ist unter den Aspekten der Information und Unterhaltung der Stadionbesucher sowie zur Vermittlung von Werbebotschaften gestattet. Der Einsatz dieser Medien hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des Spiels nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht gestört oder irritiert werden und das Fair-Play-Gebot,insbesondere gegenüber der Gastmannschaft und deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet. Werden über diese Medien Werbebotschaften vermittelt, so ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass diese dem Ansehen der Lizenzligen und des Fußballsports nicht schaden.

    2. Die Stadionbeschallung darf vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause uneingeschränkt zum Einsatz gebracht werden. Während des laufenden Spiels darf sie ausschließlich zum Zwecke der Bekanntgabe wesentlicher spielbezogener Informationen für die Stadionbesucher, z. B. Ein- und Auswechslungen, genutzt werden. Ausgenommen davon sind Spielunterbrechungen nach Torerfolgen, bei welchen auch kurze Unterhaltungselemente, z. B. Musikeinspielungen, möglich sind. Zwischen-, Halbzeit- und Endergebnisse anderer Spiele dürfen bekannt gegeben werden. Eine Kommentierung ist untersagt.“

  10. Reinhold Reinhold

    @ Sternburg:

    All das sind Statuten, gegen die offensichtlich verstoßen wurde, aber vom Verein, weil er irgendwo zwischen böswillig und fahrlässig gehandelt hat. Gegen den Verein wurde vom DFB, dessen Statuten verletzt wurden, aber nie ein Verfahren eröffnet. Darin liegt die Sauerei, gegen die Einzelperson aber hat der DFB so weit ich hier erkennen kann nichts auszurichten und die Einstellung ist daher folgerichtig.

  11. @Reinhold: „Der Mitarbeiter selbst ist wahrscheinlich nciht für die Durchführungsbestimmungen hatbar zu machen.“

    Dann stelle ich hier noch mal die oben bereits genannten Fragen/Aussagen in den Raum:

    - Wussten eigentlich die Kieler Verantwortlichen, was ihre Spieler da singen würden?

    - Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch kein Verantwortlicher davon wusste oder daran in irgendeiner Weise beteiligt war, dass ein St.-Pauli-Fan einen Becher werfen würde. Und dieser tat das nur einmal, nicht wiederholt. Zum Beispiel.

    Und das ist es, was mich beim DFB immer ankotzt, dieses mit zweierlei Maß messen!

    Nebenbei, bin ja mal gespannt, welche Strafe Herrn de Camargo erwartet, ob seiner groben Unsportlichkeit?

  12. NORTHEND NORTHEND

    Eines Tages wächst dermaßen viel Gras über die TSG, dass sich kein einziger Laut mehr in unseren Ohren verirrt. Was bleibt ist eine kleine Story.

  13. trullala trullala

    Wie war das? DFB, die Hure eines herzensguten Mäzens? Na, oder so.

  14. Eine schöne Entscheidung, in der dankenswerterweise auch nochmal ausdrücklich klar gestellt wird, dass der Verein TSG Hoffenheim als Ausrichter der Heimspiele abolut keinen Plan hat, wer sich bei ihnen während des laufenden Spielbetriebs im Innenraum herumtreibt, drei Meter vom kickenden Personal entfernt, und somit auch keinen Plan hat, was derjenige denn da so aufbaut und „abfeuert“. Ist unter heutigen Sicherheitsaspekten ja eine prima Einladung für all diejenigen, die ein bisschen mehr als nur beschallen wollen. Macht dem Verein alles nix, wird ausgesessen und dann abgebügelt. Die brauchen ja bekanntlich auch keine festgelegten Spieler nach dem Spiel zur Dopingprobe zu schicken, wenn deren Trainer (damals: Rangnick) der Ansicht ist, ist eine spontane „Mannschaftssitzung“ wäre wichtiger. Anstelle der TSG „1899″ hätte ich auf Bestrafung bestanden, denn nun werden die ja wieder als Volltrottel-Verein dargestellt, der überhaupt keinen Plan von gar nix hat ;-)

    @jens/stadioncheck: danke für die Recherche bzgl. Stadionordnung. Falls der DFB sich herab lässt, auf eure Anfrage zu antworten, würde mich Selbige schon interessieren, auch wenns wieder nur der Wortbaukasten sein sollte.

    Ich hingegen überlege, ob wir nicht alle dem Sohn einer herzensguten Frau Glückwunsch-Faxe für die Ernennung zum Präsidenten der TSG schicken sollten. Freut ihn bestimmt.

  15. Rob Rob

    Wenn man die richtigen Freunde hat, dann kann man auch mal gegen die ein oder andere Regel verstoßen.

  16. Als kleinen Nachtrag hat man beim DFB mittlerweile den Hopp wieder von seinem Präsidentenamt enthoben und die entsprechende Mitteilung flugs durch „…des Hoffenheimer Mäzens…“ korrigiert.

    Man könnte nun die Verschwörungstheorie wagen, dass mit dieser Erklärung alle im Verein entlastet werden, nur Hopp nicht. Denn zu den in der Erklärung ausdrücklich genannten „Hoffenheimer Verantwortlichen“, die von nix gewusst haben, gehört er als „Mäzen“ ja ausdrücklich nicht :-)

  17. moldo moldo

    Hoppenheim und der DFB, das ist doch nur noch peinlich. Und mal im Ernst, wenn Hoppenheim in der Sportschau kommt, dann gehen doch alle pinkeln, oder nicht? Und das ist auch gut so.

  18. netzberg netzberg

    Von 1899 ist nur der VfL! Sein Stadion liegt an der Bremer Brücke. – Alles andere ist nur (moderner) Fußball.

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