Vor wenigen Minuten wurde Peter Neururer in Bochum von der Sittenpolizei verhaftet. Der Vorwurf lautet sittenwidriges Flohinsohrsetzen und ebenso sittenwidriges Mitdenträumenderfansspielen. So lange Neururer in seiner Biografie oder TV-Schwatzrunden nur über sich selbst inhaltlich widersprüchliche Selbstbeweihräucherungen verbreite, verstoße dies zwar gegen den guten Geschmack, nicht aber gegen die Sitten der Gesellschaft.
Mit der Äußerung, den VfL Bochum wieder zurück in die 1. Liga führen zu wollen und dort einen Platz zwischen dem FC Schalke und Borussia Dortmund einnehmen zu wollen, sei er aber einen Schritt zu weit gegangen. Die Sittenpolizei könne nicht zulassen, dass ohnehin schon arg gebeutelte VfL-Fans nun noch das Träumen beginnen würden von einer Zukunft, die es so nie geben wird. Die Vergangenheit sei vorbei, die Verhältnisse hätten sich geändert, das müsse auch Peter Neururer einsehen. Und bekommt nun Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob es angemessen ist, fahrlässig Schabernack mit den Herzen der Fans zu spielen und völlig überzogene Erwartungen zu schüren.
Neururers Einwand, dass schon ganz andere vor ihm Ziele vor sich her gefaselt hätten, welche sie dann nie erreichten, und dennoch keine Probleme mit der Sitte bekommen hätten, ließen die Bochumer Beamten nicht gelten. Dass man anderswo noch realitätsfremder rede als Peter Neururer, sei zwar denkbar, aber nicht wahrscheinlich. Ebenso wenig half Neururers Verweis, dass er ja tatsächlich mit dem VfL Bochum schon einmal in den Europapokal eingezogen war. Neururers Pech: Die Beamten waren zu jung, um sich an diese längst vergangenen Zeiten zu erinnern. Und sein letzter Versuch, sich der Verhaftung mit dem Hinweis zu entziehen, dass selbst Walter Hellmich beim MSV Duisburg mal von der Champions League gesprochen habe, sorgte nur für schallendes Gelächter in den Reihen der Sittenwächter. „Eben!“, beschied man ihm, „eben!“.
Ob die Vorwürfe der mutwilligen Verhohnepiepelung ernsthaft liebender Fans tatsächlich schwer genug wiegen, Neururer dafür jetzt auch mit Konsequenzen zur Verantwortung zu ziehen, wird zunächst mal ein Haftrichter entscheiden müssen.










